Deutschland

Menschenrechte

Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) lautet:

 

„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

 

Artikel 1 GG, einschließlich der Bindung staatlicher Gewalt an die Respektierung der Menschenwürde (Abs. 1) und der Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte (Abs. 3), steht unter dem besonderen Schutz der so genannten Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 GG.

 

Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte beigetreten, der den Rang eines Gesetzes hat und im BGB veröffentlicht ist.

 

Unterzeichnet wurde von der Bundesrepublik Deutschland auch die UNO-Menschenrechtsdeklaration, die das Recht auf soziale Sicherheit, Arbeit und Wohnung proklamiert. Nach Artikel 25 S. 1 GG sind indessen nur die allgemeinen Regeln des Völkerrechts automatisch Bestandteil des Bundesrechts, weswegen diese Vereinbarung ohne Ratifikation keine innerstaatliche Wirkung entfaltet. Gleichwohl wurden derartige Rechte in einige Landesverfassungen der Bundesrepublik aufgenommen, in die Landesverfassungen von Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bremen, was jedoch weitgehend in Vergessenheit geraten ist.

 

               Chronologie

Mitte 6. Jh. v. Chr.:

Sogenannte Priesterschrift, eine vermutlich in Babylon verfasste Grundlagenschrift des Pentateuch, spricht von der Gottebenbildlichkeit des Menschen (Genesis 1, 27).

539 v. Chr:

Als die erste Charta der Menschenrechte wurde seitens der Vereinten Nationen 1971 die Erklärung des persischen Reichsgründers Kyros II. in Babylon aus dem Jahr 539 v. Chr. gefeiert.

1215: Magna Carta

Der englische König Johann Ohneland muss die Willkür des Adels gegen seine Untertanen verfassungsrechtlich bestätigen. Eigentum, Steuerrecht und Zugriff auf die Person sind ab diesem Zeitpunkt erstmals staatlich als Schutzrechte des Untertanen gegen die Krone geregelt.

1525:

Die Zwölf Artikel werden in Memmingen verfasst. Die erste Menschenrechtserklärung in Europa.

1542:

Neue Gesetze (Leyes Nuevas) aufgrund der Vorschläge von Bartolomé de las Casas für die Freiheit der Indios und das generelle Verbot zwangsmäßiger Arbeitsleistungen von Karl V. (HRR) erlassen.

1628:

Petition of Rights (England)

1679: Habeas Corpus Act

Ab diesem Zeitpunkt ist die Festnahme eines Bürgers an strikte Regeln gebunden. Niemand darf mehr aus Willkür festgenommen werden.

1689: Englische Bill of Rights (England, 23. Oktober 1689)

1776: Virginia Bill of Rights am 12. Juni 1776 von der Virginia Convention of Delegates verabschiedet.

1776:

Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten am 4. Juli 1776 vom Kongress der dreizehn ehemals englischen Kolonien in Nordamerika zur offiziellen Löslosung von Großbritannien verabschiedet. Darin enthalten die „unveräußerlichen Rechte“ auf „Leben, Freiheit und das Streben nach Glück“.

1789:

Déclaration des droits de l'homme et du citoyen (Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte) am 26. August 1789 von der Nationalversammlung Frankreichs als Verfassungsrecht verabschiedet.

1791:

Dèclaration des droits de la femme et de la citoyenne (Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin) von Olympe de Gouges zur Verabschiedung durch die französische Nationalversammlung verfasst.

1791:

Amerikanische Bill of Rights in den USA am 15. Dezember 1791 als Verfassungszusätze (Amendments) 1-10 aufgenommen.

1794:

Allgemeines Landrecht für die preussischen Staaten: „Die allgemeinen Rechte der Menschheit gebühren auch den noch ungeborenen Kindern schon von der Zeit ihrer Empfängnis“.

1948:

Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die UN-Generalversammlung am 10. Dezember, maßgeblich motiviert durch die Menschenrechtsverletzungen des Zweiten Weltkriegs. Viele Staaten haben diese Erklärung in ihre Verfassung (z. B. deutsches Grundgesetz) aufgenommen. Seitdem wird der 10. Dezember als internationaler Tag der Menschenrechte begangen.

1966:

Von den Vereinten Nationen wurden am 19. Dezember 1966 zwei völkerrechtlich verbindliche Menschenrechtskonventionen verabschiedet, der „Internationale Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte“ („Zivilpakt“) und der „Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ („Sozialpakt“). Beide Abkommen treten 1976 in Kraft, nachdem sie von einer ausreichenden Zahl von Staaten ratifiziert wurden.

1993:

Einrichtung eines UN-Hochkommissariats für Menschenrechte nach dem Wiener Weltmenschenrechtskonferenz.

 

 

               Religionsfreiheit

Grundlagen im Grundgesetz

Das deutsche Grundgesetz (GG) sichert die Religionsfreiheit in Art. 4:

 

„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

 

„(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

 

„(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“

 

Zusätzliche Bestimmungen zur Religionsfreiheit gibt es in den sogenannten Religionsartikeln der Weimarer Verfassung[1], die in das Grundgesetz übernommen wurden[2]. Diese regeln zuerst staatskirchenrechtliche Gebiete und Gesichtspunkte der negativen Religionsfreiheit. Art. 7 Abs. 3 GG befasst sich mit dem Religionsunterricht an Schulen. Nach Art. 33 Abs. 3 GG ist der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte und der Zugang zu öffentlichen Ämtern unabhängig vom religiösen Bekenntnis.

 

Demokratie

Deutschlands Weg zur Demokratie

Die erste demokratische Staatsform des Deutschen Reiches war die Weimarer Republik von 1919 bis 1933, welche nach der Machtübernahme unter Adolf Hitler zwar als Republik weiterbestand, die Regierungsform aber durch eine totalitäre Diktatur abgelöst wurde. Durch die Gründung der Bundesrepublik Deutschland findet man seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs eine parlamentarische Republik vor, wobei das Demokratieprinzip nach dem Grundgesetz der Ewigkeitsklausel unterliegt. Eine Besonderheit ergab sich durch die Existenz der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone, die in dem Staat Deutsche Demokratische Republik mündete. Im Zuge der Deutschen Wiedervereinigung 1990 löste sich dieser Staat auf und seine Länder wurden Teile der föderativen Bundesrepublik Deutschland.

 

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