OSZ TIEM, Berlin, Germany

 

 

Ways of expressing freedom of thought,expression and information – international facts

 

 

In Deutschland eröffnete Hessen 1970 mit dem ersten Datenschutzgesetz der Welt die Datenschutzgesetzgebung. Nach dem Volkszählungsurteil des Bundes-verfassungsgerichts 1983 war klar, dass die bisherigen Datenschutzgesetze nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügten. Diese mussten innerhalb eines angemessenen Zeitraumes novelliert werden. 1986 verabschiedete Hessen als erstes Land ein neues, daran angepasstes Datenschutzgesetz, 1990 war auch der Bund so weit.

 

Das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. Es unterscheidet sich vom Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, ist aber eng damit verknüpft. Diese Unterscheidung wird insbesondere in der EU-Charta der Grundrechte gemacht, in der die beiden Rechte aufgeführt sind.

 

Der Datenschutz ist in der EU hoch entwickelt. Kernstück der einschlägigen Rechtsvorschriften ist die Richtlinie, die den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr regelt.

 

Die Richtlinie wurde in einzelstaatliches Recht umgesetzt und gilt so für alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

 

In der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 sind dieselben Rechte und Pflichten fest-gelegt, allerdings auf Ebene der Organe und Einrichtungen der EU. Darüber hinaus wird in dieser Verordnung der Europäische Datenschutzbeauftragte als unabhängige Kontrollbehörde festgelegt, deren Aufgabe darin besteht, die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen.

 

 

1995 beschloss das  Europäische  Parlament das Europäische Datenschutzgesetz.

 

Zuletzt beschloss der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Deutschen Bundesrats 2004 das “Telekommunikationsgesetz ”.

 

So wie der Deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte wacht auch der Europäische Datenschutzbeauftragte über den Umgang mit personenbezogenen Daten, um die Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu verhindern.

Der Europäische wie der nationale Deutsche Datenschutzbeauftrage sind jeweils allein den Parlamenten Rechenschaft schuldig. Sie sind also nicht Regierungen oder Ministerien unterworfen. Dies stellt ihre enorme Unabhängigkeit sicher.

Die Beauftragten erstellen regelmäßig Berichte, in denen sie über aktuelle Fragen und Probleme berichten und ihre Empfehlungen an die Gesetz gebenden Parlamente darlegen. Die folgenden Beispiele zeigen aktuelle datenschutz-

rechtliche Fragestellungen aus der Sicht der Datenschutzbeauftragten:

 

 

Was verstecken eigentlich Auskunfteien vor Ihnen?

Viele Unternehmen in Deutschland verdienen Geld durch den Handel mit Ihren personenbezogenen Daten. Es werden nicht nur Adressen verkauft, hier geht es um Handfestes, die Bewertung Ihrer Bonität, also der Frage, ob Sie auch in Zukunft noch zahlungsfähig und zahlungswillig sind. Zum 1. April 2010 werden die Voraussetzungen und Anforderungen an seriöse Bonitätsbewertungen verschärft und die Transparenz dieser Verfahren deutlich erhöht.

Flugpassagierdaten besser schützen - Jetzt ist das EU-Parlament am Zug

Das 2007 geschlossene EU-Abkommen über die Weitergabe von Fluggastdaten (PNR – Passenger Name Records) an die USA wird bisher nur vorläufig angewandt. Nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags kann das Europäische Parlament über die endgültige Inkraftsetzung mitentscheiden. Diese Entscheidung wird derzeit vorbereitet.

Europäischer Gerichtshof: Deutschland verstößt gegen EG-Datenschutzrecht

Schaar: Guter Datenschutz braucht unabhängige Aufsichtsbehörden!
Der
Europäische Gerichtshof stellt in seinem heutigen Urteil fest, dass die Datenschutzauf-sicht über die Privatwirtschaft in Deutschland nicht unabhängig ist und den Anforderungen der EG-Datenschutzrichtlinie nicht genügt. Europarechtswidrig ist nicht nur die organisatorische Einbindung knapp der Hälfte der Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich in die jeweiligen Innenministerien, sondern auch die Aufsicht der Landesregie-rungen über die Datenschutzbehörden.

Schnelle Löschung der gespeicherten Vorratsdaten

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Vorratsdaten-speicherung für nichtig erklärt hat, fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eine umgehende Löschung der bei den Telekommunikationsunternehmen auf Vorrat gespeicherten Verkehrsdaten.

CeBIT: Nein zum gläsernen Autofahrer !

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit fordert anlässlich des heutigen "automotiveDay" bei der CeBIT den Datenschutz im Fahrzeugbau und im Straßenverkehr nicht aus den Augen zu verlieren.

Lob für das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Vorratsdatenspeicherung erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut aufgezeigt, dass die Sicherung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses angesichts des technologischen Fortschritts immer wichtiger wird.

Zugangserschwerungsgesetz: Expertengremium wird nicht bestellt

Das Zugangserschwerungsgesetz ist in Kraft getreten, das der Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen dienen soll. Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt können aufgrund dieses Gesetzes im Internet gesperrt werden, wenn sie vom Bundeskriminalamt auf eine Sperrliste gesetzt werden.

Dauerauftrag erfolgreich storniert: Kein Transfer von EU-Bankdaten an die USA

Das Europäische Parlament hat heute das SWIFT-Abkommen zur Übermittlung von EU-Bankdaten an die USA mit großer Mehrheit abgelehnt.